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     Heilpraktiker-Behandlungsvertrag

 

 

       1 Vertragsgegenstand

 

      Der Patient nimmt eine naturheilkundliche/osteopathische Behandlung der Heilpraktikerin in Anspruch.

 

      Die Behandlung umfasst unter anderem auch schulmedizinisch nicht anerkannte (naturheilkundliche)

 

      Heilverfahren.

 

 

       2 Honorar, Kostenerstattung

 

      Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Heilpraktikerin. Grundlage der

 

      Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GeBüH) aus dem Jahr 1985, zur

 

      Rechnungslegung für Private Kassen, private Zusatzversicherungen. Bei Selbstzahlern findet

 

      die GeBüH keine Anwendung.

 

      Die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.

 

      Bei Privaten Krankenkassen und privaten Zusatversicherungen erfolgt die Erstattung der Behandlungs-

 

      kosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages. Auch wird die volle Rechnungshöhe in der Regel

 

      nicht erstattet. Es obligt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen.

 

      Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber des Patienten besteht unabhängig von jeglicher

 

      Krankenversicherungsleistung in voller Höhe.

 

 

      Das Honorar (s.oben) berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart

 

      wird eine Vergütung in Höhe von 90€ je volle Stunde. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.

 

      Beratung per Telefon (z.B. für 15min. /20€) oder E-Mail werden ebenfalls nach Zeit abgerechnet. Haus-

 

      besuchen werden je nach Tageszeit und Wochentag, zuzüglich Fahrkosten in Rechnung gestellt.

 

      Eine Erstanamnese dauert in der Regel 90 - 120 Minuten, Folgetermine 60 Minuten.

 

 

       3 Ausfallhonorar

 

      Termine die nicht oder nicht rechtzeitig bis 48 Stunden vorher (Montags- und Dienstagstermine

 

      entsprechend am Freitag davor) abgesagt werden und nicht neu vergeben werden können, werden

 

      entsprechend der reservierten Zeit berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Patient ohne

 

      Verschulden am Erscheinen verhindert ist, dies stellt keinen Anspruch dar und wird im Einzelfall entschieden.

 

 

       4 Schweigepflicht

 

      Die Heilpraktikerin unterliegt der Schweigepflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie verpflichtet

 

       sich, über alles Wissen, dass sie im Rahmen der Behandlung des Patienten erwirbt, Stillschweigen zu bewahren,

 

      auch über dessen Tod hinaus.

 

 

 

       5 Heilversprechen

 

      Es wird gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Heilpraktikerin

 

      kein Versprechen auf Heilung oder Linderung gegeben wird.

 

 

        6 Sorgfaltspflicht

 

        Die Heilpraktikerin betreut Ihre Patienten mit größt möglicher Sorgfalt und wendet Ihrem Ausbildungsstand

        entsprechende Methoden an.

        Die naturheilkundliche Behandlung ersetzt keine ärztliche Therapie vollständig. Sofern diagnostische Verfahren

       bzw. Rat erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Facharzt

       veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund des Heilpraktikergesetzes, eine Behandlung

       nicht möglich ist.

       Für eine Auskunftserteilung der Heilpraktikerin an Dritte, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich.

 

        7 Aufklärungsumfang                                                                                                                                                     

       Die Heilpraktikerin erläutert dem Patienten zu beginn der Behandlung und falls notwendig während einer

       laufenden Behandlung, den zu erwartenden Umfang der Behandlung sowie die von Ihr angewendeten Methoden

       und Ihre Arbeitsweise.

                                                                                                                                                                                                                                     

Praxis für klassische Homöopathie und Körpertherapie - Melanie Heidhoff - Heilpraktikerin - Koopstraße 8 - 20144 Hamburg - Telefon 040-18204608
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