Ihre Investition - Mein Honorar
Ein individuelles Kennenlern-Gespräch bis zu 10 Minuten - telefonisch oder persönlich -
ist für Sie kostenlos!
In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich gerne bei Ihrem Praxistermin
mit Ihnen ausführlich erörtere!
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Privat- und Zusatzversicherte, Beihilfe
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, orientieren sich die Honorarsätze für
Behandlungsleistungen am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH ). Das Verzeichnis stammt
aus dem Jahr 1985, somit sind die Honorarsätze nicht der aktuellen Teuerungsrate angepasst, darum
arbeite ich in meiner Praxis mit Sätzen die über den der GeBüH von 1985 liegen.
Private Krankenversicherungen bzw. Zusatversicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder
teilweise - je nach abgeschlossenem Tarif. Beihilfeberechtigte erhalten u.U. von den Beihilfestellen eine anteilige
Kostenerstattung für viele Heilpraktiker-Leistungen, allerdings sind die Erstattungen für homöopathische
Behandlungen gedeckelt. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrer Beihilfestelle nach!
Selbstzahler
Gesetzliche Krankenversicherungen schließen keine Behandlungsverträge mit Heilpraktikern und
so werden Heilpraktikerkosten in der Regel nicht übernommen. Häufig haben gesetzlich Ver-
sicherte jedoch eine private Krankenzusatzversicherung, über die - je nach getroffener
Vereinbarung - auch Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden.
Erstanamnese Erwachsenen 90-120 Minuten
135,00 € - 180,00 €
Erstanamnese Kinder 60-90 Minuten
90,00 € - 135,00 €
Folgeanamnese Erwachsene 30-60 Minuten
ca. 45,00 - 90,00 € je nach Zeitaufwand
Folgeanamnese Kinder 30-60 Minuten
ca. 45,00 - 90,00 € je nach Zeitaufwand
Klassische Massage 60 Minuten
90,00 €
Klassische Massage 90 Minuten
135,00 €
Telefon und/oder E-Mail
soweit ich für Sie recherchierend, beratend oder klärend tätig werde
zB. 20€ je 15 Minuten, je nach Zeitaufwand
Hausbesuche werden je nach Tageszeit und Wochentag berechnet.
Termine die nicht oder nicht rechtzeitig bis mind. 48 Stunden vorher abgesagt werden
(Montags- und Dienstagstermine entsprechend am Freitag), werden in voller Höhe in
Rechnung gestellt.