Honorar

Ihre Investition – Mein Honorar

Ein individuelles Kennenlern-Gespräch bis zu 10 Minuten – telefonisch oder persönlich – ist für Sie kostenlos!

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich gerne bei Ihrem Praxistermin
mit Ihnen ausführlich erörtere.

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Privat- und Zusatzversicherte, Beihilfe soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, orientieren sich die Honorarsätze für Behandlungsleistungen am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH ). Das Verzeichnis stammt aus dem Jahr 1985, somit sind die Honorarsätze nicht der aktuellen Teuerungsrate angepasst, darum arbeite ich in meiner Praxis mit Sätzen die über den der GeBüH von 1985 liegen.

Private Krankenversicherungen bzw. Zusatversicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise – je nach  abgeschlossenem Tarif. Beihilfeberechtigte erhalten u.U. von den Beihilfestellen eine anteilige Kostenerstattung für viele Heilpraktiker-Leistungen, allerdings sind die Erstattungen für homöopathischeBehandlungen gedeckelt. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrer Beihilfestelle nach!
Selbstzahler Gesetzliche Krankenversicherungen schließen keine Behandlungsverträge mit Heilpraktikern und so werden Heilpraktikerkosten in der Regel nicht übernommen. Häufig haben gesetzlich Versicherte jedoch eine private  Krankenzusatz-versicherung, über die – je nach getroffener Vereinbarung – auch Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden.

Honorar 60 Minuten
100,00 € (je nach Zeitaufwand)

Telefon und/oder E-Mail soweit ich für Sie recherchierend, beratend oder klärend tätig werden zB. 25€ je 15 Minuten,  je nach Zeitaufwand berechnet.

Termine die nicht oder nicht rechtzeitig bis mind. 48 Stunden vorher abgesagt  werden (Montags- und Dienstagstermine entsprechend am Freitag), werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.